Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PRIME Strength & Health GmbH
Waldeggstrasse 32D, 3097 Liebefeld bei Bern · prime-gym.ch
Stand: [Juni/2026]
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der PRIME Strength & Health GmbH (nachfolgend «PRIME»), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit Vertragsabschluss anerkennt die Kundin / der Kunde diese AGB.
2. Ablauf und Termine
- Eine Trainings- oder Beratungseinheit dauert in der Regel 55 Minuten.
- Termine sind nach Möglichkeit mindestens eine Woche im Voraus anzufragen.
- Pünktliches Erscheinen wird vorausgesetzt; verspätet begonnene Einheiten enden zur ursprünglich vereinbarten Zeit.
- Dienstleistungen können nur von der Kundin / dem Kunden persönlich bezogen werden. Eine Übertragung auf Dritte ist nach Absprache möglich.
3. Eingangscheck
Vor Trainingsbeginn durchläuft jede Kundin / jeder Kunde einen obligatorischen Eingangscheck (Dauer ca. 90 Min., CHF 160). Er dient der Einschätzung des Gesundheitszustands sowie der Festlegung von Trainingsumfang und Abonnement. Die gesundheitsbezogenen Fragen sind wahrheitsgetreu und vollständig zu beantworten.
4. Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste; sie verstehen sich inkl. MwSt. und exklusive Spesen (Fahrkosten nach Zeitaufwand, Stundenansatz CHF 120).
- Abonnemente können monatlich oder gesamthaft im Voraus bezahlt werden.
- Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungserhalt (E-Mail) zu begleichen. Barzahlung ist auf Wunsch möglich.
5. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit dem Ankreuzen der gewählten Leistung und der beidseitigen Unterzeichnung – oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform – zustande. Werden Einzeltermine mündlich vereinbart, gelten diese AGB ebenfalls, sofern die Kundin / der Kunde vorgängig Kenntnis davon nehmen konnte.
6. Verhinderung und Abmeldung
- Personal Training / Einzeltermine: Eine Verhinderung ist mindestens 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Bei nicht oder verspätet erfolgter Abmeldung wird die Einheit vollständig verrechnet.
- Kleingruppe/OpenGym: Abmeldungen sind bis 6 Stunden vor dem Termin möglich; spätere Abmeldungen gelten als bezogener Termin.
- Verhinderung von PRIME: Der Termin wird nachgeholt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7. Laufzeit, Kündigung und Unterbruch
7.1 Kleingruppe und Open Gym (Monatsabos)
Die Mindestdauer beträgt 3 Monate. Danach verlängern sich die Abos automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht vorgängig gekündigt werden. Die Kündigung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Ende des laufenden Vertragsmonats möglich und kann selbständig in Sportsnow durchgeführt werden. Verpasste Termine oder Abwesenheiten werden nicht an das Abo angerechnet.
7.2 Kontingent-Abonnemente (Mehrfachpakete)
Kontingent-Abonnemente berechtigen zum Bezug einer vereinbarten Anzahl Einheiten. Die Einheiten sind innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss zu beziehen; die Termine werden laufend mit PRIME vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist nicht bezogene Einheiten verfallen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
7.3 Verträge mit fester Laufzeit (Mehrmonatsverträge)
Bei Verträgen mit fester Laufzeit erfolgt keine automatische Verlängerung; das weitere Vorgehen nach Ablauf wird individuell mit der Kundin / dem Kunden besprochen.
7.4 Ausserordentliche Kündigung
Verträge mit fester Laufzeit können während der Laufzeit aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine länger andauernde, ärztlich bescheinigte Trainingsunfähigkeit oder ein Wegzug, der die weitere Nutzung verunmöglicht – sofern der Grund erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Beilage des entsprechenden Nachweises. Bereits bezogene Leistungen werden verrechnet; ein allfälliger Restbetrag wird anteilig zurückerstattet.
7.5 Unterbruch bei Krankheit / Unfall
Bei länger andauernder, ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit kann das Abonnement gegen Vorlage eines Arztzeugnisses unterbrochen und um die entsprechende Dauer verlängert werden. Im Voraus klar terminierte Ferienabwesenheiten (ab einer Woche) können angerechnet werden, sofern sie vorgängig schriftlich oder mündlich kommuniziert wurden.
8. Nicht bezogene Leistungen und Rückerstattung
Reserviert vereinbarte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine gelten als bezogen. Für innerhalb der Laufzeit bzw. Bezugsfrist nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion. Rückerstattungen erfolgen nur in begründeten Ausnahmefällen und liegen im Ermessen von PRIME. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das jederzeitige Kündigungsrecht nach Art. 404 OR; in diesem Fall werden bereits bezogene Leistungen verrechnet und ein allfälliger Restbetrag anteilig zurückerstattet.
9. Zusatzleistungen (externe Anlagen)
Bei Nutzung externer Trainingsanlagen (Fitness-Club, Platzmiete o. Ä.) trägt die Kundin / der Kunde die dadurch verursachten Kosten, einschliesslich Eintritt für Kundin / Kunde und Trainer. Nicht in der Preisliste aufgeführte Kosten werden vorgängig vereinbart.
10. Versicherung und Haftung
- Der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Kundin / des Kunden.
- Das Training erfolgt auf Grundlage der im Eingangscheck offengelegten gesundheitlichen Verhältnisse. Für Folgen aus nicht oder unrichtig offengelegten gesundheitlichen Einschränkungen haftet PRIME nicht.
- Im Übrigen ist die Haftung von PRIME auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt vorbehalten.
11. Datenschutz
PRIME bearbeitet Personendaten – einschliesslich besonders schützenswerter Gesundheitsdaten – ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung und im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Die Daten werden vertraulich behandelt und nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder bei gesetzlicher Verpflichtung an Dritte weitergegeben. Einzelheiten zur Datenbearbeitung regelt die separate Datenschutzerklärung unter prime-gym.ch/datenschutz.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von PRIME, soweit dem keine zwingenden Gerichtsstände entgegenstehen