Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle Dienstleistungen von PRIME Strength & Health GmbH unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.
Allgemeines
Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung 55min.
Zur seriösen Planung bitte Stundenanfrage mindestens 1 Woche vorher.
Wir bitten Sie pünktlich zu erscheinen, um ein effizientes und effektives Training zur Erreichung Ihrer individuellen Zielsetzungen garantieren zu können (und da es auf Kosten Ihrer Zeit geht).
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Abonnemente können in monatlichen Teilzahlungen oder gleich vollumfänglich beglichen werden.
Zahlungen sind grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungserhalt (Email) zu begleichen.
Monatliche Zahlungen werden grundsätzlich zum Monatsende gemacht.
Auf Wunsch können Zahlungen auch in bar geleistet werden.
Es gelten Preise auf der Preisliste, sie verstehen sich exklusiv Spesen (Fahrkosten nach Zeitaufwand mit Stundenansatz 120.-).
Eingangscheck
Der Eingangscheck bildet das grundlegende Assessment, welches jeder Kunde zu durchlaufen hat. Damit Gesundheitsstatus eingeschätzt werden kann und mit den Trainingsumfang und das Abonnement mit dem Kunden gemacht werden kann. Zur Absicherung von PRIME Strength & Health GmbH ist dies obligatorisch.
Der Eingangscheck dauert in der Regel eine Stunde und kostet 160.- CHF.
Sämtlich Fragen hat der Kunde wahrheitsgetreu zu beantworten.
Versicherung/Haftung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. PRIME Strength & Health GmbH lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Krankheiten ab.
Vertragsabschluss
Der Vertrag ist mit dem Ankreuzen und dem gegenseitigen Unterzeichnen rechtskräftig.
Die AGB von PRIME Strength & Health GmbH werden dadurch anerkannt.
Der Vertrag kann auch mündlich vereinbart werden.
Einzelheiten zu Trainings- oder Beratungsterminen
Dienstleistungen können nur durch die Kundin/den Kunden selbst in Anspruch genommen werden.
Termine werden jeweils mündlich oder schriftlich vereinbart.
Dienstleistungen sind innerhalb der vorgegebenen Zeit (siehe Anhang Preisliste) einzulösen. Für nicht beanspruchte Dienstleistungen besteht kein Anrecht auf Rückvergütung bzw. Reduktion.
Verhinderung
Im Verhinderungsfall hat die Kundin/der Kunde den Personal Trainer schnellstmöglich, mindestens jedoch 24 Stunden vor Trainings- oder Beratungstermin, zu informieren. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Mitteilung wird der Trainings- oder Beratungstermin voll berechnet.
Im Verhinderungsfall des Personal Trainers wird der Trainings- oder Beratungstermin nachgeholt. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Kleingruppe
Mindestdauer des Abonnements ist 3 Monate, danach kann monatlich gekündigt werden.
Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat und kann jederzeit mündlich oder schriftlich bei André Sidler oder Linda Gertsch auf den nächsten Verlängerungstermin gekündigt werden.
Das Abonnement wird im Regelfall monatlich abgerechnet, kann aber auch gleich für mehrere Monate bezahlt werden.
Trainingszeiten und Preisstruktur sind auf der Homepage zu entnehmen.
Es werden keine Abwesenheiten oder verpasste Termine an das Abo angerechnet.
Kurzfristige Abmeldungen sind bis zu 6h vorher möglich, spätere Abmeldungen werden als Termin verbucht.
Ferien ab 1er Woche können angerechnet werden, müssen aber im Voraus schriftlich oder mündlich klar terminiert kommuniziert werden.
Bei Krankheit oder Unfall kann gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses das Abonnement unterbrochen und entsprechend verlängert werden.
Pro Monat steht jedem Kunden ein Checkup (Hautfaltenmessung, BIA, Ernährung) von max. 15min bei einem Coach zu.
Sämtliche Coaches von PRIME Strength & Health GmbH können die Kleingruppe leiten.
Zusatzleistungen
Bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung in einem Fitness-Club oder in einer sonstig bestimmten Trainingsanlage, sind dadurch verursachte Kosten, insbesondere Eintritt für den Kunden und den Personal Trainer ins Fintess-Center oder für Platzmieten von dem Kunde zu tragen.
Kosten werden, sofern sie nicht auf der Preisliste aufgeführt sind mündlich vereinbart.
Diverses
Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung, nach Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden.
Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden.
Es werden keine Trainings zurückerstattet.
Vertraulichkeitserklärung
Sämtliche erhobenen Kundendaten werden unabhängig von einer möglichen Auflösung des Vertragsverhältnisses jederzeit streng vertraulich behandelt und nur nach der ausdrücklichen Einwilligung der Kundin/des Kunden an Dritte weitergegeben.
Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung
Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz von PRIME Strength & Health GmbH. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.